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Eine Schutzklasse definiert die Sicherheitsmaßnahmen, welche getroffen werden, um einen elektrischen Schlag zu verhindern. Insbesondere bei Betriebsmitteln mit einem metallischen Gehäuse kann das Risiko entstehen, dass das Gehäuse bei einem Defekt eines Gerätes spannungsführend wird. Viele Gerätebauteile sind leitfähig – wie z.B. ein Bügeleisen, bei dem die metallische Fläche leitend ist, wenn Schutzmaßnahmen versagen. So kann es ohne geeignete Maßnahmen, welche in den entsprechenden Schutzklassen festgelegt sind, zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Daher ist es besonders wichtig Sicherheitsmaßnahmen über Schutzklassen zu definieren.
Die Schutzklassen für elektrische Betriebsmittel werden in den Normen DIN EN 61140 (bzw. VDE 0140-1) festgelegt. Die für die Kennzeichnung der elektrischen Betriebsmittel zu verwendenden Symbole sind in der IEC 60417 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission vorgegeben.

Eine Schutzklasse umfasst die Maßnahmen, welche vor berührungsgefährlichen Spannungen schützen – wohingegen eine Schutzart den Schutzgrad gegen Berührung, Fremdkörper, Wasser und mechanische Beanspruchung festlegt. Die Schutzklasse ist somit von der IP Schutzart (Ingress Protection nach DIN EN 60529 bzw. ISO 20653) zu unterscheiden.
Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Schutzarten.
Es wird nach Definition der DIN EN 61140 (VDE 0140-1) zwischen vier Schutzklassen unterschieden. Diese enthalten Anforderungen an elektrische Betriebsmittel, welche im Folgenden näher beschrieben werden. Die „risikoreichsten“ elektrischen Betriebsmittel sind in Schutzklasse 1 zu finden. Je geringer das Risiko eines elektrischen Betriebsmittels, desto höher die Schutzklasse (2 oder 3).
Schutzklasse 0 bedeutet, dass neben der Basisisolierung keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vor Stromschlägen existieren. Außerdem lassen sich Geräte mit dieser Schutzklasse nicht an ein Schutzleitersystem anschließen. Es erfolgt somit keine Kennzeichnung über ein spezifiziertes Symbol. Internationale Normen berücksichtigen diese Schutzklasse 0 künftig nicht mehr. In Deutschland sowie in Österreich ist die Schutzklasse 0 nicht zugelassen.
Die Schutzklasse 1 beinhaltet die umfangreichsten Schutzmaßnahmen im Vergleich zu den anderen Schutzklassen. Die Schutzklasse 1 zeichnet sich durch einen doppelten Schutz aus, welcher – zusätzlich zu der allgemein bestehenden Basisisolierung – eine Erdung an den elektrisch leitfähigen Teilen eines Gerätes herstellt. Das wird Potentialausgleich genannt. Je nach Art des elektrischen Betriebsmittels kann dieser Ausgleich auf zwei Arten erfolgen:
Typischerweise lassen sich z.B. Bügeleisen, Warmwasseraufbereiter, Waschmaschinen oder Kühlschränke in diese Schutzklasse einordnen.
Elektrische Geräte, die dieser Schutzklasse zugeordnet werden, verfügen über eine verstärkte oder doppelte Schutzisolierung zwischen dem Netzstromkreis und der Ausgangsspannung oder auch zwischen Netzstromkreis und Gehäuse. Durch die Isolierung ist es nicht möglich die elektrisch leitfähigen Teile eines Gerätes zu berühren. Nicht nur in der Schutzklasse 1, sondern auch in der Schutzklasse 2 werden spezielle Steckverbinder verwendet. Anders als der Schukostecker benötigen die Konturensteckverbinder keinerlei Schutzleiter.
Der Schutzklasse 2 lassen sich beispielsweise Elektrowerkzeuge oder Haarbehandlungsgeräte zuordnen.
Geräte, die diese Schutzklasse tragen, gelten als Betriebsmittel mit dem geringsten Risiko bzw. mit der höchsten Sicherheit. Sie durchläuft eine relativ niedrige Spannung, nämlich die Schutzkleinspannung, oder auch Safety Extra Low Voltage (SELV) genannt. Diese Spannung beträgt maximal 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung. Hierbei dienen Akkus oder Generatoren als Spannungsquelle.
Geräte mit einer Wechselspannung von unter 25 Volt Wechselspannung bzw. 50 Volt Gleichspannung, können als besonders sicher bezeichnet werden. Sie schützen bei indirektem sowie direktem Berühren vor einem Stromschlag. Da die Spannung relativ niedrig ist, geht von elektrischen Betriebsmitteln aus Schutzklasse 3 keine Gefahr für den Menschen aus.
Zu dieser Schutzklasse zählen beispielsweise Spielzeugautos, Carrerabahnen, diverse medizinische Geräte oder elektrische Betriebsmittel, die in der Badewanne oder Dusche genutzt werden können.