Aktuelle Gesetzeslage für PFAS in Gleitlagern
Stand: 20.04.2023
Die Verwendung von PFOS ist bereits seit 2006 und die von PFOA seit Juli 2020 weitgehend verboten. Unsere Bestätigung ist hier zu finden:
QM-0-1074E-PFOA-PFOS-DE.pdf Fünf europäische Länder (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen) haben einen Vorschlag zur allgemeinen Beschränkung von PFAS eingereicht, welcher am 07.02.2023 durch die ECHA (Europäische Chemikalenagentur) veröffentlichten wurde. Dieser Vorschlag ist ein erster Schritt in einem langen Regulierungsprozess und wird von allen Interessengruppen geprüft werden.
Die erste Phase der Beratung durch alle Interessengruppen läuft vom 22.03. bis zum 22.09.2023. Die vorgeschlagene PFAS-Regulierung würde voraussichtlich frühestens 2026 in EU-Mitgliedsländern in Kraft treten. Ab Inkrafttreten sind eventuelle Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren möglich.
USA: Die EPA hat eine endgültige Regelung erlassen, mit der fünf PFAS-Stoffe in die über 170 PFAS-Stoffe umfassende Liste aufgenommen werden, die im Rahmen des Toxics Release Inventory ("TRI"), einer zentralen Datenbank für die öffentliche Meldung von Chemikalien, meldepflichtig sind. Fluorpolymere sind nicht in der TRI-Liste enthalten.