UKCA - Die Kennzeichnung für den
britischen Markt

Die britische Regierung hat festgelegt, dass Produkte, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) eingeführt werden, die UKCA (UK Conformity Assessed) Kennzeichnung benötigen. Diese Bestimmung gilt seit dem 01.01.2021 und betrifft ausschließlich den britischen Markt.
UKCA
Entstanden ist die UKCA Kennzeichnung nach dem Brexit und gilt somit als Ersatz für die CE-Kennzeichnung. Anstelle der EU-Richtlinien sowie Verordnungen müssen seit Beginn des letzten Jahres die entsprechenden UK-Gesetze eingehalten werden, die eine UKCA-Kennzeichnungspflicht verlangen. 
Seit dem 01.01.2021 gilt die Kennzeichnung Pflicht. Allerdings besteht vom 01.01.2021-31.12.2022 eine sogenannte Übergangphase. In dieser Zeit ist es Herstellern noch gestattet, Produkte, die lediglich die CE-Kennzeichnung besitzen, in den britischen Markt einzuführen. Ab dem 01.01.2023 muss das UKCA Kennzeichnen dann verpflichtend am Produkt angebracht sein, mit ähnlicher Forderung, die auch für die CE-Kennzeichnung besteht zum Beispiel:
  • Das UKCA Kennzeichen muss deutlich sichtbar und lesbar auf dem Produkt angebracht sein
  • UKCA-Kennzeichnungen dürfen nur von Herstellern oder bevollmächtigten Vertretern auf einem Produkt angebracht werden, sofern dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist.
Produkte, die für die UKCA-Kennzeichnung vorgeschrieben sind, sind zum Beispiel
  • Spielzeug
  • Aufzüge
  • Industriemaschinen

Weitere offizielle Informationen der britschen Regierung erhalten Sie hier.

Für unsere chainflex Leitungen bedeutet das Folgendes:

Über 1300 chainflex Leitungen verfügen über die UKCA-Kennzeichnung. Die chainflex Leitungen wurden neu geprüft und mit der UKCA-Kennzeichnung ausgestattet. Zudem werden alle zukünftigen chainflex Leitungen den UKCA-Standards unterliegen. 
Das bedeutet für Sie, dass Sie unsere Leitungen wie gewohnt nutzen können.

 
UKCA