Entstanden ist die UKCA Kennzeichnung nach dem Brexit und gilt somit als Ersatz für die
CE-Kennzeichnung. Anstelle der EU-Richtlinien sowie Verordnungen müssen seit Beginn des letzten Jahres die entsprechenden UK-Gesetze eingehalten werden, die eine UKCA-Kennzeichnungspflicht verlangen.
Seit dem 01.01.2021 gilt die Kennzeichnung Pflicht. Allerdings besteht vom 01.01.2021-31.12.2022 eine sogenannte Übergangphase. In dieser Zeit ist es Herstellern noch gestattet, Produkte, die lediglich die CE-Kennzeichnung besitzen, in den britischen Markt einzuführen. Ab dem 01.01.2023 muss das UKCA Kennzeichnen dann verpflichtend am Produkt angebracht sein, mit ähnlicher Forderung, die auch für die CE-Kennzeichnung besteht zum Beispiel:
- Das UKCA Kennzeichen muss deutlich sichtbar und lesbar auf dem Produkt angebracht sein
- UKCA-Kennzeichnungen dürfen nur von Herstellern oder bevollmächtigten Vertretern auf einem Produkt angebracht werden, sofern dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist.
Produkte, die für die UKCA-Kennzeichnung vorgeschrieben sind, sind zum Beispiel
- Spielzeug
- Aufzüge
- Industriemaschinen
Weitere offizielle Informationen der britschen Regierung erhalten Sie
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