Bei dem CE-Kennzeichen handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfzeichen, welches aussagt, dass das entsprechende Produkt allen EU-weiten Anforderungen, gemäß EU-Verordnung 765/2008 an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Die Abkürzung „CE“ steht für „Communauté Européenne“ (zu Deutsch: „Europäische Gemeinschaft“) und sagt aus, dass ein Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht sowie den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. Produkte mit CE-Kennzeichen dürfen in jedem Mitgliedsstaat der EU am Markt platziert werden. Grundsätzlich ist der Hersteller für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und demnach dem Anbringen des CE-Kennzeichens verantwortlich.
Nach Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt seit dem 01.01.2021 dort die neue UKCA Kennzeichnung. Weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen des britischen Marktes finden Sie
hier.