Für die Garantie gelten die folgenden Garantiebedingungen
1. Die Garantie gilt für die von igus errechnete Anzahl an Doppelhüben bzw. Lebensdauerstunden gemäß Online-Lebensdauerrechner, maximal jedoch 4 Jahre nach Übergabe, je nachdem, was zuerst eintritt, sowie für die Vorlage des Garantiezertifikats:
2. Die Garantie gilt für verschleißbedingt ausgefallene igus Komponenten.
3. igus verpflichtet sich, kostenlose Ersatzteile zu liefern.
4. Die Garantie gilt nicht für mechanische Beschädigungen und Schäden, die auf fehlerhafte Montage zurückzuführen sind.
5. Die Garantie verlängert sich nicht durch eine Ersatzlieferung. Mit der Ersatzlieferung wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt.
6. Die Garantie beginnt mit Übergabe der Ware.
7. Die Garantie gilt nicht im Falle von äußeren Einwirkungen, die den Gegenstand beschädigen bzw. auf diesen in nicht vorgesehener Weise einwirken.
8. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung in Geld, sondern lediglich auf Austausch der beschädigten Komponenten.
9. Die Prüfung, ob und inwiefern ein Garantiefall vorliegt, liegt im ausschließlichen Ermessensspielraum der igus GmbH.
10. Mit Doppelhub ist eine komplete Abfolge von Vor- und Rückhub einer Linearbewegung gemeint.
11. Die Garantie gilt nur im Falle der sachgerechten Lagerung der Produkte in normalen Industrieumgebungen vor ihrem Einsatz.