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Wer gute Produkte entwickelt und herstellt, ruft Fälscher und Nachahmer auf den Plan. Das gilt (leider) auch für igus. Wir halten aktuell mehr als 1000 Schutzrechte (Patente und Marken) in über dreißig Ländern und stoßen immer wieder auf Fälschungen bzw. Plagiate unserer Energieketten.
Teils handelt es sich dabei um dreiste Nachahmungen – mit dem igus-Logo oder ähnlich klingendem Produktnamen, aber nur einem Bruchteil der Lebensdauer. Teils aber prüfen Wettbewerber nicht genau die Patentlage und übernehmen konstruktive Details, die durch noch geltende igus-Patente geschützt sind. Auch das ist natürlich ein Rechtsverstoß.
Mit einem Patent erhält der Inhaber oder die Inhaberin Rechte. Er oder sie kann unter anderem von jedem verlangen, die gewerbliche Verwendung der patentierten Erfindung zu unterlassen. Verbotene gewerbliche Verwendung ist: Das Herstellen, Anbieten, im Umlauf bringen, Gebrauchen, Importieren oder Exportieren. Damit ist auch bereits, was allgemein oft nicht bekannt ist, der Handel, Ausstellung etc. einer Maschine in der ein patentverletzenden Produkt enthalten ist eine „verbotene gewerbliche Verwendung“. Dies ist unabhängig davon ob der Einbau selbst oder durch einen Vorlieferanten
geschieht. Stellt die Patentinhaberin oder der Patentinhaber fest, dass ihre oder seine Rechte verletzt werden, kann sie oder er sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren (Verletzungsklage vor dem Zivilgericht).

Unterschiede zwischen Original und Fälschung

Was können Sie tun, um sicherzugehen, dass Sie keine Plagiate oder patentverletzende Produkte einsetzen? Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Beim Einkauf von Maschinen ist es sicherlich hilfreich, auf Markenhersteller zu vertrauen, die das „intellectual property“ achten, und nicht auf „No name“-Produkte. Wenn Sie igus-Produkte einkaufen und selbst verbauen, ist die Sache einfach: Kaufen Sie bei der jeweiligen Landesgesellschaft bzw. dem Ihnen bekannten Handelspartner vor Ort.
Ein Patent ist quasi die Belohnung bzw. Anerkennung des Erfinders für Investitionen in Forschung und Entwicklung und für Erfindergeist: Eine Zeitlang – für die Dauer des Patentes – darf der Patentinhaber seine Innovation exklusiv nutzen bzw. Nutzungsrechte vergeben. Wer dieses Recht verletzt, muss damit rechnen, dass ihm die gewerbliche Nutzung des betreffenden Produktes untersagt wird. Dazu gehört, so die Rechtsprechung, das Herstellen, Anbieten, In-Umlauf-Bringen und Gebrauchen sowie das Importieren oder Exportieren des Produktes – aber auch schon der reine Besitz des Produktes zu einem der vorgenannten Zwecke. Wenn ein Patentinhaber feststellt, dass seine Rechte verletzt werden, kann er sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren - mit einer zivilrechtlichen Verletzungsklage oder auf strafrechtlichem oder zollrechtlichem Wege.
Der erste rechtliche Schritt nach der Feststellung von Patentverletzungen ist meist die „Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“. Sollte es dann zu einer Patentverletzungsklage kommen (müssen), können fünf- bis sechsstellige Kosten entstehen. Denn die Gebührenordnung für solche Verfahren orientiert sich am Streitwert und dieser wiederum u.a. am Umsatz, der mit dem patentgeschützten Produkt erzielt wird.
Noch vor einigen Jahren war die internationale Verfolgung von Patentverletzungen und Plagiaten nur schwer durchzusetzen. Das hat sich geändert. Die Mehrzahl der Plagiate von igus-Energieketten wird in China gefertigt und hier sind die Instanzen inzwischen sehr effektiv in der Durchsetzung von Patentrechten und kooperativ in der Verfolgung von mehr oder weniger plumpen Plagiaten.
Das Ergebnis: Jedes Jahr werden auf unser Betreiben hin viele Plagiate von fremden Herstellern verfolgt. Nach erfolgreichen Patentverletzungsklagen (oder nach einem Vergleich in Folge der Klageerhebung) werden dabei häufig auch die (Spritzguss-)Werkzeuge zur Herstellung der Plagiate gesichert und anschließend zerstört. Oft entdecken wir auch auf Messeständen Fälschungen von igus-Energieketten oder Patentverletzungen. Oder unsere Handelspartner geben uns einen Hinweis. Wir gehen jedem Hinweis nach, um den guten Ruf unserer Produkte nicht zu gefährden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei einer vermeintlichen igus-Energiekette um ein Plagiat handelt: Bitte wenden Sie sich an igus – an die Zentrale oder die Landesgesellschaft. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Da wir vor allem gegen den Hersteller des patent- oder markenverletzenden Produktes vorgehen möchten, bitten wir Sie, uns die Lieferquelle(n) zu benennen, sollten Sie eine Kopie verbaut haben. Wenn Sie das Plagiat in Unkenntnis der Patentsituation bzw. der Tatsache, dass es sich um ein Plagiat handelt, eingesetzt haben und Sie uns bei der Durchsetzung der Patentrechte gegenüber dem Hersteller hinreichend unterstützen, werden wir Sie nicht rechtlich belangen.

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